Bitte beachten Sie, dass dieser Pflegegradrechner lediglich als Selbsttest dient und keine Garantie für die tatsächliche Einstufung einer Pflegedienstleistung bietet.
Für eine optimale Darstellungen empfehlen wir Ihnen die Desktop Version.
Der Pflegegrad wird anhand eines Fragenkatalogs ermittelt, der in sechs Module unterteilt ist. Im ersten Modul geht es um Körperkraft, Balance und Bewegungskoordination. Bitte schätzen Sie ein, inwieweit die Person körperlich in der Lage ist, die Bewegungen selbständig auszuführen. Als selbständig gilt auch, wer für die Bewegung Hilfsmittel benötigt
1.1 Positionswechsel im Bett
Kann die Person ihre Positionen im Bett verändern und sich aus dem Liegen aufrichten?
1.2 Halten einer stabilen Sitzposition
Kann die Person aufrecht auf einem Bett oder einem (Roll-)stuhl sitzen?
1.3 Sich Umsetzen
Kann sich die Person von einer Sitzfläche auf eine andere umsetzen, z. B. vom Stuhl in den Rollstuhl?
1.4 Fortbewegung im Wohnbereich
Kann sich die Person sicher zwischen den Zimmern ihres Wohnbereichs bewegen?
1.5 Treppensteigen
Kann die Person die Treppen in ein anderes Stockwerk laufen?
Im zweiten Modul werden Fähigkeiten wie Erkennen, Verstehen und das Führen eines Gesprächs betrachtet. Bitte geben Sie bei den geistigen Fähigkeiten an, inwieweit das notwendige Verständnis vorhanden ist – unabhängig von der körperlichen Umsetzbarkeit. Im Abschnitt „Kommunikation“ sind dagegen auch Hör- und Sprachstörungen zu berücksichtigen.
2.1 Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
Erkennt die Person für sie vertraute Menschen?
2.2 Örtliche Orientierung
Findet sich die Person in ihrer Umgebung zurecht
2.3 Zeitliche Orientierung
Kann die Person Fragen nach der Jahreszeit, dem Wochentag oder der Tageszeit beantworten?
2.4 Erinnern an wesentliche Ereignisse
Erinnert sich die Person z. B. daran, was es zum Frühstück gab oder an ihr Geburtsjahr?
2.5 Steuern von mehrstufigen Alltagshandlungen
Versteht die Person die richtige Reihenfolge von Teilschritten einer Handlung, z. B. Kaffeekochen?
2.6 Treffen von Entscheidungen
Kann die Person im Alltag sinnvolle Entscheidungen treffen?
2.7 Verstehen von Situationen und Informationen
Erkennt die Person Situationen? Versteht sie Inhalte aus den Medien?
2.8 Erkennen von Gefahren
Erkennt die Person Gefahren, z. B. Steckdosen, Stolperfallen oder Glätte?
2.9 Mitteilen von elementaren Bedürfnissen
Kann die Person Bedürfnisse wie Hunger, Schmerzen oder Frieren in irgendeiner Form ausdrücken?
2.10 Verstehen von Aufforderungen
Versteht die Person alltägliche Aufforderungen und kann sie zustimmen oder ablehnen?
2.11 Beteiligen an einem Gespräch
Kann die Person Gesprächsinhalte verstehen, passend antworten und eigene Inhalte einbringen?
Zusammen mit der Pflegebedürftigkeit treten häufig schwierige Verhaltensweisen und psychische Herausforderungen auf – damit sind Sie nicht allein. Im Mittelpunkt von Modul 3 steht die Frage, wie häufig die Person Unterstützung durch andere Menschen benötigt, um ihr Verhalten zu steuern.
3.1 Rastlosigkeit & Desorientierung
Wenn die Person z. B. scheinbar ziellos umhergeht oder rastlos ist?
3.2 Nächtliche Unruhe
Wenn die Person z. B. nachts umherirrt oder Unruhephasen hat?
3.3 Autoaggressives Verhalten
Wenn sich die Person z. B. selbst verletzt oder ungenießbare Substanzen zu sich nimmt.
3.4 Beschädigung von Gegenständen
Wenn die Person z. B. nach Gegenständen schlägt oder sie zerstört?
3.5 Aggressionen gegenüber anderen Menschen
Wenn die Person z. B. andere Menschen schlägt oder versucht sie zu verletzen?
3.6 Verbale Aggressionen
Wenn die Person z. B. andere Menschen beschimpft oder bedroht?
3.7 Vokale Auffälligkeiten
Wenn die Person z. B. scheinbar grundlos Laute von sich gibt oder Sätze wiederholt?
3.8 Ablehnung von Unterstützung
Wenn die Person Unterstützung (z. B. bei der Körperpflege) abwehrt?
3.9 Wahnvorstellungen
Wenn die Person z. B. glaubt, mit Verstorbenen zu sprechen oder bestohlen zu werden?
3.10 Ängste
Wenn die Person große Ängste hat?
3.11 Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmung
Wenn die Person depressiv und antriebslos ist?
3.12 Sozial unangebrachtes Verhalten
Wenn sich die Person unangebracht verhält, z. B. durch Distanzlosigkeit oder Annäherungsversuche?
3.13 Pflegerelevantes, unpassendes Verhalten
Wenn das Verhalten der Person die Pflege erschwert, z. B. Dinge verstecken oder in der Wohnung urinieren?
Sehr gut, die Hälfte haben Sie bereits geschafft! Im nächsten Modul werden Fragen rund um die selbständige Versorgung gestellt – insbesondere hinsichtlich der Körperpflege, Essen und Trinken sowie dem Toilettengang. Dabei werden sowohl körperliche als auch geistige Beeinträchtigungen berücksichtigt.
4.1 Waschen des vorderen Oberkörpers
Kann sich die Person z. B. das Gesicht und die Achselhöhlen waschen?
4.2 Körperpflege im Bereich des Kopfes
Kann sich die Person z. B. kämmen, rasieren oder die Zähne putzen?
4.3 Waschen des Intimbereichs
Kann sich die Person den Intimbereich waschen und abtrocknen?
4.4 Duschen/Baden und Haare waschen
Kann die Person sicher duschen bzw. baden, sich die Haare waschen sowie abtrocknen und föhnen?
4.5 An- & Auskleiden des Oberkörper
Kann die Person bereitgelegte Kleidung für den Oberkörper an- bzw. ausziehen?
4.6 An- & Auskleiden des Unterkörpers
Kann die Person bereitgelegte Kleidung für den Unterkörper an- bzw. ausziehen?
4.7 Essen schneiden und Getränke einschenken
Kann die Person Essen in mundgerechte Stücke teilen und Getränke aus einer Flasche einschenken?
4.8 Essen
Kann die Person mundgerecht zubereitete Speisen essen? Isst die Person ausreichend viel?
4.9 Trinken
Kann die Person bereitgestellte Getränke trinken, ggf. mit Hilfe eines Strohhalms o. Ä.?
4.10 Benutzen einer Toilette
Kann die Person eine Toilette oder einen Toilettenstuhl benutzen?
4.11 Umgang mit Harninkontinenz und Dauerkatheter
Kann die Person Inkontinenzartikel, Dauerkatheter oder Urostoma verwenden, wechseln und entsorgen?
4.12 Umgang mit Stuhlinkontinenz und Stoma
Kann die Person Inkontinenzartikel, Analtampons oder Stoma verwenden, wechseln und entsorgen?
4.13 Ernährung parenteral oder über eine Sonde
Kann sich die Person selbst parenteral oder über eine Sonde ernähren?
Sie haben das vorletzte Kapitel erreicht. In Modul 5 wird der Umgang mit Krankheiten und Therapien betrachtet. In die Bewertung fließen Maßnahmen ein, die ärztlich angeordnet wurden und die von der Pflegeperson oder einer Pflegekraft unterstützt werden. In diesem Fall ist die Häufigkeit der Unterstützung anzugeben. Als Hilfe zählt dabei auch das Anleiten oder Motivieren.
5.1 Medikation
Erhält die Person Unterstützung bei der Einnahme von Medikamenten?
5.2 Injektionen
Erhält die Person Unterstützung bei Injektionen oder Infusionen?
5.3 Versorgung intravenöser Zugänge (z. B. Port)
Erhält die Person Unterstützung bei der Versorgung venöser Zugänge oder eines Ports?
5.4 Absaugen und Sauerstoffgabe
Erhält die Person Unterstützung beim Absaugen und der Sauerstoffgabe?
5.5 Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen
Erhält die Person Unterstützung bei der Anwendung von Cremes oder Kälte-/Wärmetherapie?
5.6 Messung und Einschätzung von Körperzuständen
Erhält die Person Unterstützung z. B. beim Messen und Interpretieren des Blutdrucks?
5.7 Umgang mit körpernahen Hilfsmitteln
Erhält die Person Unterstützung z. B. bei Prothesen oder Kompressionsstrümpfen?
5.8 Umgang mit körpernahen Hilfsmitteln
5.9 Versorgung eines Stoma
Erhält die Person Unterstützung bei der Pflege künstlicher Körperöffnungen?
5.10 Einmalkatheterisierung und Abführmethoden
Erhält die Person Unterstützung bei der Einmalkatheterisierung oder Abführmethoden?
5.11 Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung
Erhält die Person Unterstützung bei therapeutischen Übungen oder Maßnahmen (z. B. CAPD)?
5.12 Aufwendige Maßnahmen in häuslicher Umgebung
Erfolgen zeit- und technikintensive Therapiemaßnahmen durch geschulte Pflegepersonen?
5.13 Arztbesuche
Erhält die Person Unterstützung bei Arztbesuchen?
5.14 Medizinische oder therapeutische Termine (unter 3 Stunden)
Erhält die Person Unterstützung bei Besuchen von Therapeuten oder Einrichtungen?
5.15 Medizinische oder therapeutische Termine (über 3 Stunden)
5.16 Diät und andere Verhaltensvorschriften
Erkennt die Person die Notwendigkeit von ärztlich angeordneten Vorschriften an?
Nur noch 6 Fragen bis zu Ihrem Ergebnis. Das letzte Modul behandelt die Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte. Bitte geben Sie an, wie selbständig die Person dabei ist. Zur Einordnung werden sowohl körperliche als auch geistige Einschränkungen berücksichtigt und auch Aspekte, die bereits in einem anderen Modul genannt wurde
6.1 Gestaltung des Tagesablaufs
Kann die Person ihren Tagesablauf bewusst gestalten und ggf. Veränderungen einplanen?
6.2 Ruhen & Schlafen
Kann die Person den Tag-Nacht-Rhythmus einhalten und hat ausreichend Ruhe und Schlaf?
6.3 Freizeitgestaltung
Nutzt die Person ihre Freizeit für eigene Interessen und Aktivitäten (z. B. Handarbeit, Lesen)?
6.3 Zukunftspläne
Kann die Person über längere Zeitabschnitte hinaus planen (z. B. Geburtstagsfeier)?
6.5 Persönliches Gespräch bzw. Kommunikation
Kann die Person mit Menschen im direkten Kontakt (Angesicht zu Angesicht) kommunizieren?
6.6 Kontaktpflege zu Freunden und Bekannten
Kann die Person Kontakt zu Freunden und Bekannten aufrechterhalten?